Coronavirus - Grenzschließungen zu Nachbarländern
Bitte beachten Sie zusätzlich zu nachfolgenden Informationen (Stand 19.03.2020, 16:00 Uhr) die Nachrichten der öffentlichen Sender und aktuellen Pressemitteilungen, da es jederzeit zu Änderungen kommen kann
Nachdem die Tschechische Republik und Polen die Grenze zu Deutschland bereits geschlossen haben, hat Deutschland am 16.03.2020 vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzübergänge zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark eingeführt. Eine Einreise nach Deutschland ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe Berufspendler).
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI): Fragen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen
Ausnahme für Berufspendler und Warenverkehr
Es gibt eine Ausnahmen für Berufspendler, die beim Grenzübertritt eine Pendlerbescheinigung mit sich führen. Andere Reisende werden an der Grenze aufgehalten und dürfen nicht einreisen.
Bundespolizei: FAQs zum Coronavirus
Vordruck der Pendlerbescheinigung der Bundespolizei
Der internationale Warenverkehr bleibt weiterhin möglich. Es ist jedoch mit erheblichen Verzögerungen und langen Wartezeiten an den Grenzen zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass für die Ein- und Ausreise entsprechende Frachtpapiere notwendig sind.
Abwicklung von Auslandsausfträgen und Entsendung
Unsere Nachbarländer reagieren auf die aktuelle Corona-Situation mit unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen von der Reduzierung sozialer Kontakte über Ausgangssperren bis zum Einreiseverbot. Die Reduzierung der sozialen Kontakte ist oberstes Gebot.
Neben der Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen der einzelnen Länder, müssen Sie als Handwerksbetrieb individuell über das Ausführen von Aufträgen im Ausland und die Entsendung Ihrer Mitarbeiter entscheiden.
Es wird von nicht zwingend notwendigen Reisen abgeraten.
Bitte prüfen Sie aktuell, ob Ihr Einsatzort als Risikogebiet eingestuft wurde.
Rückkehrer aus diesen Gebieten müssen mit Einschränkungen rechnen: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten laut RKI unnötigen Kontakt vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Eine Rückkehr aus Risikogebieten hat somit auch Auswirkungen auf den laufenden Betrieb in Deutschland.
Bundesgesundheitsministeriums: Coronavirus
Robert Koch Institut (RKI): Informationen zu Risikogebieten
Auswärtiges Amt: Weltweite Reisewarnung, Reise- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie, dass sich die Situation an den Grenzen durch weitere Einschränkungen jederzeit ändern kann. Wir empfehlen Ihnen direkt mit Ihrem Auftraggeber zu klären, wie sich die Situation vor Ort darstellt.
Tschechien
Informationen zur Grenzschließung in Tschechien und deren Auswirkungen haben wir ausführlich zusammengestellt unter Coronavirus - Aktuelle Situation in Tschechien
Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Leiterin unserer Repräsentanz Tschechien in Prag.
Leiterin der Repräsentanz Tschechien
Tel. +420 221 490-316
Österreich
Der Warenverkehr soll weiter gewährleistet werden. Allerdings wird das Personal (also z.B. Lkw-Fahrer) Gesundheitskontrollen unterzogen.
Risikogebiet Tirol - Regionen in Quarantäne
Das Bundesland Tirol ist Risikogebiet und steht seit 19.03.2020 unter Quarantäne. In Vorarlberg ist die Arlberg-Region (Lech, Klösterle, Warth, Schröcken), sowie das Kleinwalsertal aufgrund der rigorosen Kontrollen an den deutschen Grenzen von der Außenwelt abgeschnitten. In Salzburg wurden zwei ganze Täler und die Gemeinde Flachau unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind das Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein sowie das Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag.
Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur sollen weiterhin möglich sein. Wer sich in diesen Gebieten aufgehalten hat, muss sich danach 14 Tage in Quarantäne begeben.
Einreise nach Österreich
Nach den Grenzkontrollen auf deutscher Seite, wird seit 19. März 2020 auch auf österreichischer Seite streng kontrolliert. Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test – nicht älter als vier Tage) vorweisen.
Informieren Sie sich über Ihren Auftraggeber zur aktuellen Situation vor Ort (Firmenöffnung, Zugang zur Baustelle). Bedenken Sie dabei auch die Quarantäne – Bestimmungen bei einer Rückkehr Ihrer Mitarbeiter.
Deutsche Handelskammer in Österreich: Infos zum Coronavirus in Österreich
Wirtschaftskammer Tirol: Coronavirus
Bundesministerium für Inneres, Österreich
Schweiz
Die Schweiz hat nun ebenfalls Grenzkontrollen eingeführt. Wenn Sie Mitarbeiter in die Schweiz entsenden möchten, dann muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- Sie haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebescheinigung.
- Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.
Bei einer Entsendung muss Ihr Mitarbeiter die Entsendemeldung mit sich führen.
Handelskammer Deutschland Schweiz: Coronavirus - Grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr Deutschland-Schweiz
Frankreich
Frankreich hat am 17.03.2020 eine Ausgangssperre von mindestens 15 Tagen beschlossen. Nur in Ausnahmefällen darf das Haus verlassen werden. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss einen Passierschein mit Angabe eines zwingenden Grundes mit sich führen und sich ausweisen können.
Es werden verstärkt Grenzkontrollen stattfinden, um den Grenzverkehr auf das Notwendigste zu reduzieren.
Unsere Außenwirtschaftsberater stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.