Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Seminar
10.02.2026 | 17:00 - 20:00 Abendseminar
Der Einsatz von Subunternehmern – auch aus dem EU-Ausland – kann Engpässe bei Bauprojekten und den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Gleichzeitig sollte der Generalunternehmer die sog. Unternehmerhaftung im Blick haben und seinem EU-Nachunternehmer Hilfestellungen hinsichtlich der in Deutschland geltenden Meldepflichten geben, um möglichen Unterbrechung während der Projektabwicklung vorzubeugen.
Für diese Veranstaltung konnten wir ausgewiesene Fachleute verschiedener Einrichtungen und Partner wie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Handwerkskammer für Oberfranken sowie Rödl & Partner gewinnen.
Themen:
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
- Mindestlohngesetz
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
- Schwarzarbeit
- Behördenkontrollen vor Ort
Anmeldung:
über das blaue Anmeldefeld unten
In Zusammenarbeit mit Handwerkskammer für Oberfranken
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Wann: 10.02.2026 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Bildungszentrum der Handwerkskammer Oberfranken, Kerschensteinerstraße 8, 95448 Bayreuth
Veranstalter: Bayern Handwerk International
Anmeldefrist: 17.12.2025 bis 03.02.2026
Anfahrtsplan: