Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Seminar
24.03.2026 | 17:00 - 20:00 Abendseminar
Der Einsatz von Subunternehmern – auch aus dem EU-Ausland – kann Engpässe bei Bauprojekten und den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Gleichzeitig sollte der Generalunternehmer die sog. Unternehmerhaftung im Blick haben und seinem EU-Nachunternehmer Hilfestellungen hinsichtlich der in Deutschland geltenden Meldepflichten geben, um möglichen Unterbrechung während der Projektabwicklung vorzubeugen.
Für diese Veranstaltung konnten wir ausgewiesene Fachleute verschiedener Einrichtungen und Partner wie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Handwerkskammer für Schwaben sowie Rödl, ehemals Rödl & Partner, gewinnen.
Themen:
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
- Mindestlohngesetz
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
- Schwarzarbeit
- Behördenkontrollen vor Ort
Anmeldung:
über das blaue Anmeldefeld unten
In Zusammenarbeit mit Handwerkskammer für Schwaben.
Gefördert über das "Enterprise Europe Network", EU-Programm "Single Market Programme“ – Vertrag 101212720, Bavaria2Europe.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Wann: 24.03.2026 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Akademie der Handwerkskammer für Schwaben (Raum A 2.01), Siebentischstr. 52 – 58, 86161 Augsburg
Veranstalter: Bayern Handwerk International
Anmeldefrist: 16.02.2026 bis 19.03.2026
Anfahrtsplan: