Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Seminar
27.02.2024 | 17:00 - 20:00 Abendseminar mit anschließendem Stehimbiss
Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann den eigenen Facharbeitermangel oder Engpässe bei Bauprojekten abfedern. Gleichzeitig gilt für EU-Nachunternehmer das deutsche Entsendegesetz bei vorübergehenden (Bau-)Montagen. Für den deutschen Werkvertragsgeber wiederum ist es wichtig, sich mit folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen:
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
- Behördenkontrollen vor Ort
- Mindestlohngesetz
- Schwarzarbeit
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
Darüber hinaus sollte der Werkvertragsgeber auch die Erfüllung der Meldepflichten seines EU-Nachunternehmers im Blick haben, um einer möglichen Unterbrechung der Bautätigkeit nach Kontrollen vorzubeugen.
Für diesen Informationsabend konnten wir ausgewiesene Fachleute gewinnen:
- Jens PURUCKER, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Regensburg)
- Thomas RUDROF, Rechtsberatung der Handwerkskammer für Oberfranken
- Dirk KALOTA, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner
In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Oberfranken.
Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Günter Wagner
Bayern Handwerk International
0911 586856-13
g.wagner@bh-international.de
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung: über das blaue Anmeldefeld unten
Wann: 27.02.2024 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wo: Bildungszentrum der Handwerkskammer Oberfranken, Mühlstraße 19, 95028 Hof
Veranstalter: Bayern Handwerk International
Anmeldefrist: 22.12.2023 bis 19.02.2024
Anfahrtsplan: