Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

Seminar

27.02.2024 | 17:00 - 20:00 Abendseminar mit anschließendem Stehimbiss

Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann den eigenen Facharbeitermangel oder Engpässe bei Bauprojekten abfedern. Gleichzeitig gilt für EU-Nachunternehmer das deutsche Entsendegesetz bei vorübergehenden (Bau-)Montagen. Für den deutschen Werkvertragsgeber wiederum ist es wichtig, sich mit folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen:

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
  • Behördenkontrollen vor Ort
  • Mindestlohngesetz
  • Schwarzarbeit
  • Unternehmerhaftung bei Werkverträgen

Darüber hinaus sollte der Werkvertragsgeber auch die Erfüllung der Meldepflichten seines EU-Nachunternehmers im Blick haben, um einer möglichen Unterbrechung der Bautätigkeit nach Kontrollen vorzubeugen.

Für diesen Informationsabend konnten wir ausgewiesene Fachleute gewinnen:

  • Jens PURUCKER, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Regensburg)
  • Thomas RUDROF, Rechtsberatung der Handwerkskammer für Oberfranken
  • Dirk KALOTA, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner


In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer für Oberfranken.
Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Günter Wagner
Bayern Handwerk International
0911 586856-13
g.wagner@bh-international.de



Gebühr: kostenfrei

Anmeldung: über das blaue Anmeldefeld unten



Wann: 27.02.2024 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Bildungszentrum der Handwerkskammer Oberfranken, Mühlstraße 19, 95028 Hof

Veranstalter: Bayern Handwerk International

Anmeldefrist: 22.12.2023 bis 19.02.2024

Anfahrtsplan: