Zollkontrolle: E-Commerce-Waren aus Drittländern entsprechen nicht den EU-Standards
Der Zoll ist für die Abwicklung der riesigen und stetig wachsenden Menge an Waren zuständig, die online gekauft und direkt an Verbraucher in die EU importiert werden. Die Zollbehörden stehen an vorderster Front. Sie spielen eine entscheidende Rolle an den EU-Außengrenzen, indem sie Waren aus Drittländern kontrollieren und so sicherstellen, dass nur sichere Produkte die Verbraucher erreichen und der Wettbewerb im Binnenmarkt fair bleibt.
Der Zoll arbeitet dabei eng mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen, die die Einhaltung der europäischen Produktsicherheitsgesetze überwachen und durchsetzen, sobald diese auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Diese Arbeit wird zunehmend anspruchsvoller, da die Zollbehörden aufgrund des globalen E-Commerce eine rasant wachsende Anzahl kleiner Pakete bearbeiten müssen. Seit 2022 hat sich das Volumen der in die EU versandten Pakete jährlich verdoppelt. Im Jahr 2024 erreichten 4,6 Milliarden Pakete den EU-Markt. Im Juli 2025 wurde im Vergleich zum Juli 2024 immer noch ein Anstieg von 36 % verzeichnet. Fast 180 solcher Sendungen werden jede Sekunde direkt in die EU importiert.
Die Ergebnisse einer neuen, EU-weiten großangelegten Zollkontrollaktion in Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden in einem vorrangigen Kontrollgebiet zeigen, dass die meisten Waren, die direkt aus Drittländern an EU-Verbraucher versendet werden, nicht den EU-Produktvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Bei der Überprüfung von 20.000 Spielzeugen und kleinen Elektronikartikeln stellte sich heraus, dass mehr als die Hälfte davon nicht den EU-Produktnormen entsprach.
Eine Auswahl dieser Produkte wurde zudem im Labor auf ihre Sicherheit getestet. 84 % der getesteten Produkte wurden als gefährlich eingestuft. Das Wachstum der E-Commerce-bedingten Importe übersteigt jedoch die Geschwindigkeit, mit der Kontrollmaßnahmen umgesetzt werden können. Im Jahr 2025 machen Kleinsendungen 97 % aller Sendungen aus. Mit herkömmlichen Methoden kann der Zoll diese nicht ausreichend kontrollieren.
Die EU hat bereits Maßnahmen ergriffen, um den E-Commerce-Import besser zu kontrollieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit traditionellen EU-Händlern zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, die Zollbefreiung für Pakete unter 150,00 € abzuschaffen und durch einen einheitlichen Zoll von 3,00 € pro Artikel ab dem 1.Juli 2026 zu ersetzen. Die EU-Zollreform macht Online-Plattformen und -Händler zu Schlüsselfiguren, die sicherstellen, dass online in die EU verkaufte Waren allen Zollbestimmungen entsprechen. Dies stellt eine grundlegende Abkehr vom bisherigen Zollsystem dar, das die Verantwortung den einzelnen Verbrauchern und Transportunternehmen überträgt.
Quelle: Generaldirektion für Steuern und Zölle TAXUD
(BHI NL Nr. 04/2026)