Wir stellen vor: Verena Stübner

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die Leiterin der Abteilung Exportmarketing bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz Wir stellen vor: Verena Stübner



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Verena Stübner, AHK Schweiz
 

 Verena Stübner ist seit acht Jahren bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK Schweiz), Zürich,
 die Leiterin der Abteilung  Exportmarketing und Mitglied der Geschäftsleitung. 

 Dem Außenwirtschaftsportal Bayern steht Verena Stübner Rede und Antwort über die Marktpotenziale,
 die das Nachbarland Schweiz bayerischen Unternehmen und insbesondere Handwerksbetrieben bietet.

 



Karoline Rübsam, Redakteurin des Außenwirtschaftsportals Bayern, führte mit ihr ein Interview. Lesen Sie selbst:


Welche Vorteile bzw. Chancen bietet der Schweizer Markt für bayerische Unternehmen?

Allein schon durch die gemeinsame Sprache und auch die kulturelle Nähe sind die Schweiz und Bayern eng verbunden, zudem gibt es ja schon immer vielfältige, intensive Beziehungen und außerdem einen regen wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Austausch.2019 betrug der Außenhandel mit Bayern: 5,8 Mrd. € Ausfuhr 4,3 Mrd. € Einfuhr, der Wirtschaftsaustausch zwischen der Schweiz und Bayern umfasst 11 %. Generell bietet die Schweiz einen flexiblen Arbeitsmarkt, eine gute Infrastruktur und ein stabiles Rechtssystem, was ideal für einen guten wirtschaftlichen Austausch ist. Dass alles gut funktioniert, zeigt sich allein schon in den Grenzgänger-Zahlen: Im 1. Quartal 2020 pendelten rund 60.900 aus Deutschland in die Schweiz, das ist nicht gerade wenig.



Wie ist die momentane Corona-Lage im Land, mit welchen Einschränkungen ist zu rechnen?

Lediglich bei den Dienstleistungen gibt es Einschränkungen. Bayern ist für die Schweiz kein Risikogebiet mehr, von daher ist es kein Problem, aus Bayern in die Schweiz zu kommen. Aber der Weg zurück ist etwas schwieriger, die bayerischen Bestimmungen müssen ja beachtet werden. Alle Gesundheits- und Hygienemaßnahmen werden beidseitig eingehalten. Der Güterverkehr funktioniert, es ist alles frei. In der Schweiz ist auch eine Impfkampagne in vollem Gange, wir sind generell optimistisch und rechnen spätestens im Sommer auch in Sachen Dienstleistungen mit einer Entspannung.



Warum ist die Schweiz insbesondere für das bayerische Handwerk ein lukrativer Markt?

Generell ist die Schweiz für das Handwerk ein sehr interessanter Markt, denn die Marktnähe ist ein großer Vorteil, es gibt keine großen Entfernungen. Von Nordbayern bis in die Schweiz sind es gerade mal 5,5 Stunden. Wie gesagt, es gelten “hüben wie drüben“ ähnliche Werte, eine gleiche Geschäftsmentalität und Sprache. Beidseitig besteht Zuverlässigkeit, Qualität und Pünktlichkeit. - All diese Faktoren sind beste Rahmenbedingungen für Geschäftskooperationen. Kurz gesagt: Die Schweiz macht gerne und gute Geschäfte mit Bayern.



Welche Bedeutung haben Schweizer Fachmessen für diese?

Messen sind generell ideale Austauschplattformen. Für das Handwerk ist etwa die Messe Swissbau in Basel interessant für Aussteller und Besucher aus Bayern. Bayern Handwerk International organisiert seit Jahren eine geförderte Gemeinschaftsbeteiligung auf dieser Fachmesse für das bayerische Handwerk. So ist dies auch für 2022 geplant. Hier trifft sich die Branche, bayerische Unternehmen «schnuppern» rein, schauen, wie der Markt tickt.



Was haben Betriebe zu beachten, wenn Sie in der Schweiz einen Auftrag annehmen?

Es gibt ja ein Freihandelsabkommen von 1972, nach dem Waren mit EU-Ursprung zollfrei eingeführt werden können. 7.7% Einfuhrumsatzsteuer fallen an. Bei Auftragsausübung muss beachtet werden, dass es trotz der Personenfreizügigkeit ein Meldeverfahren gibt bei bis zu 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz. Jede Tätigkeit wie etwa eine Wartung, Kundenakquisition, Vermessungen auf dem Bau ist meldepflichtig. Klingt zunächst etwas kompliziert, ist aber «kein Hexenwerk». Die Abwicklung der Meldungen ist aber kantonal unterschiedlich; lediglich bei vorgängiger Anmeldung gibt es Ausnahmen. Dann muss man noch auf die Mehrwertsteuerpflicht bei Vor-Ort-Leistungserbringung hinweisen, die z.B. bei Montage, Servicearbeiten, Inbetriebnahmen anfällt. Zusammenfassend kann man sagen: Unternehmen benötigen eine Meldung, das A1 Sozialversicherungsformular und den Auftrag.



Das Interview ist im März/April 2021 im Außenwirtschaftsportal Bayern weltweit-erfolgreich.bayern, ein Service der bayerischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, erschienen.