Westbalkanregelung wird verlängert
Das Bundeskabinett hat am 26.08.2020 eine Verlängerung der gem. § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung zum Ende dieses Jahres auslaufenden „Westbalkanregelung“ beschlossen.
Die Regelung gilt nun bis 31.12.2023 und regelt ein jährliches Kontingent von 25.000 Arbeitskräften aus den Ländern des Westbalkan und wird insbesondere im Baugewerbe genutzt.
Die Kontingentierung bezieht sich nur auf „erstmalige“ Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit, nicht aber auf eine bloße Verlängerung des Aufenthaltstitels von bereits in Deutschland beschäftigten Arbeitskräften aus dem Westbalkan .
Die zur Westbalkan-Regelung zählenden Länder sind: Albanien, Bosnien + Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.
Quelle: ZDH