Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Hof, 27.02.2024

Der Einsatz von Subunternehmern -auch aus dem EU-Ausland- kann Engpässe bei Bauprojekten oder den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Für den Werkvertragsgeber ist es dabei wichtig, sich mit folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen:

  •         Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
  •         Mindestlohngesetz
  •         Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
  •         Schwarzarbeit
  •         Behördenkontrollen vor Ort

Darüber hinaus sollte der Werkvertragsgeber auch die Erfüllung der Meldepflichten seines EU-Nachunternehmers im Blick haben und ggf. Hilfestellungen geben, um bei Kontrollen auf Baustellen einer möglichen Unterbrechung der Bautätigkeit vorzubeugen.

Für diesen Informationsabend konnten wir ausgewiesene Fachleute gewinnen:

  •        Jens Purucker, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Regensburg)
  •        Thomas Rudrof, Rechtsberatung der Handwerkskammer für Oberfranken
  •        Dirk Kalota, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner

Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein!

Termin: 27.02.2024, 17:00 – 20:00 Uhr, danach gemeinsamer Stehimbiss

Seminarort: Bildungszentrum der Handwerkskammer, Mühlstraße 19, 95028 Hof.

Anmeldefrist: 19.02.2024

Anmeldung:
Anmeldelink „Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?“

Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ - Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de

(BHI NL 01/2024)