Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Hof, 27.02.2024
Der Einsatz von Subunternehmern -auch aus dem EU-Ausland- kann Engpässe bei Bauprojekten oder den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Für den Werkvertragsgeber ist es dabei wichtig, sich mit folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen:
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
- Mindestlohngesetz
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbständigkeit
- Schwarzarbeit
- Behördenkontrollen vor Ort
Darüber hinaus sollte der Werkvertragsgeber auch die Erfüllung der Meldepflichten seines EU-Nachunternehmers im Blick haben und ggf. Hilfestellungen geben, um bei Kontrollen auf Baustellen einer möglichen Unterbrechung der Bautätigkeit vorzubeugen.
Für diesen Informationsabend konnten wir ausgewiesene Fachleute gewinnen:
- Jens Purucker, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Regensburg)
- Thomas Rudrof, Rechtsberatung der Handwerkskammer für Oberfranken
- Dirk Kalota, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner
Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein!
Termin: 27.02.2024, 17:00 – 20:00 Uhr, danach gemeinsamer Stehimbiss
Seminarort: Bildungszentrum der Handwerkskammer, Mühlstraße 19, 95028 Hof.
Anmeldefrist: 19.02.2024
Anmeldung:
Anmeldelink „Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?“
Gefördert über das „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“ - Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
(BHI NL 01/2024)