Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Bayreuth, 01.03.2018

Nürnberg (Februar 2018) – Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann Kapazitätsengpässe bei Bauprojekten oder den Facharbeitermangel im eigenen Unternehmen ausgleichen. Für diese Firmen gilt bei vorübergehenden (Bau-)Tätigkeiten dann u.a. das deutsche Entsendegesetz.

Wichtig ist: Hinsichtlich der Unternehmerhaftung bei Scheinselbständigkeit ist für den deutschen Auftraggeber nicht allein die Gestaltung des Werkvertrags ausschlaggebend. Von den Behörden wird am Tätigkeitsort auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch Auftraggeber und Arbeitnehmer überprüft.

Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu einer kostenfreien Veranstaltung ein:

Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

Termin: 1. März 2018 (17:00 - 19:30 Uhr)

Seminarort: Berufs- und Technologiezentrum der HWK (Bayreuth)

Anmeldefrist: 20.02.2018

Fachleute klären Sie währende der Veranstaltung über folgende, aktuell gesetzliche Regelungen in Deutschland auf:

  • Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
  • Mindestlohngesetz und GU-Haftung bei Werkverträgen
  • Behördenkontrollen vor Ort

 

Anmeldung (mit Seminartitel, der Firmenanschrift und Teilnehmernamen) bitte an:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de

Die Veranstaltung wird im Rahmen des European Enterprise Network aus den EU-Programmen „COSME“ und „HORIZON 2020“; Vertrag 67811-Bavaria2Europe, unterstützt.