Welche Behörde prüft bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Für die Verfolgung der verschiedenen Arten der Schwarzarbeit sind in Deutschland unterschiedliche Behörden zuständig:
- In erster Linie ist die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zuständig, deren Befugnisse durch eine Novellierung des SchwarzArbG 2019 erweitert wurden. Die FKS prüft bei Kontrollen im Rahmen der Prävention, ob die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden. Darüber hinaus fahndet die FKS nach typischen Formen der illegalen Beschäftigung, die regelmäßig mit Schwarzarbeit einhergehen wie zum Beispiel Scheinselbstständigkeit, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, aber auch gegen den Mindestlohn.
- Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung prüfen im Rahmen turnusmäßiger Betriebskontrollen, ob die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt und die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten erfüllt wurden.
- Die regional jeweils zuständigen Steuerfahndungsstellen verfolgen steuerrechtliche Verstöße. Zur Aufklärung der Verstöße gegen steuerliche Vorschriften wird neben den Prüfdiensten (Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung) in vielen Fällen die Steuerfahndung tätig.
- Gewerbe- und handwerksrechtliche Tatbestände wie zum Beispiel eine Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung oder eine Handwerksausübung ohne Eintragung in der Handwerksrolle werden durch die nach dem Landesrecht der jeweiligen Bundesländer zuständigen Behörden geahndet, also von den regionalen beziehungsweise kommunalen Verwaltungsbehörden der Städte, Gemeinden, Bezirksregierungen etc.
- Die deutschen Handwerkskammern und Handwerksorganisationen unterstützen die zuständigen Behörden hauptsächlich durch Hinweise auf mögliche Vergehen, aber auch durch das Führen der Handwerksrolle, Überprüfungen der handwerksrechtlichen Voraussetzungen sowie durch die Einleitung einer Androhung der Betriebsuntersagung oder von Schließungs- und Sanktionsverfahren.
- Der Zoll wird von weiteren, unterschiedlichsten Agenturen und Behörden unterstützt, wie den Finanzbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als Familienkasse oder der Bundesnetzagentur. Diese Stellen tauschen stetig Informationen und etwaige Verdachtsmomente aus.
Der vollständige Artikel ist in der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ) zu finden.
Quelle: DHZ
(BHI NL 03/2023)