Was ist ein Carnet ATA und wozu wird es genutzt?

Ein Carnet ATA (Admission Temporaire) dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel.

Die hauptsächlichen Anwendungsgebiete des Carnets ATA sind Handelsmessen mit internationaler Beteiligung, aber auch Berufsausrüstung. Grundsätzlich ist die Abfertigung zur vorübergehenden einfuhrabgabenfreien Einfuhr in das Ausstellungsland nur mit Hinterlegung der Einfuhrabgaben (in voller Höhe) in bar möglich und kann nicht formlos geschehen. Dabei sind die jeweils geltenden einzelstaatlichen Rechtsbestimmungen einzuhalten.

Mit einem Carnet ATA wird dieses Verfahren wesentlich erleichtert, vereinheitlicht und aufwändige Abfertigungsschritte, wie die Ermittlung der Höhe der eventuellen Einfuhrabgaben oder die Hinterlegung der Sicherheit in der Landeswährung, werden vermieden.

Ein Carnet ATA dient also in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren im internationalen Handel. Es ist ein Zollpassierscheinheft speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren. Es kann es sowohl für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr, als auch für die Wiederausfuhr oder Wiedereinfuhr verwendet werden.

Durch eine internationale Bürgenkette gilt die Sicherheit (Voraussetzung für das Verfahren) mit einem einmalig geleisteten Entgelt als in jedem Verwendungsland hinterlegt.

Ein weiterer Vorteil ist die zügige Grenzabfertigung. Mit dem genormten Vordruck wird die Abfertigung vereinfacht. Das Carnet ATA findet für die Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr bei allen Vertragsparteien des ATA-Übereinkommens Anerkennung.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnets ATA sind:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstungsgegenstände
  • Warenmuster
  • Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken
  • Waren zu sportlichen Veranstaltungen

Diese Anwendungsbereiche werden jedoch in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt. Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet ATA-Übereinkommen nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter erfasst werden.

Quelle: Zoll

(BHI NL 04/2022)