Was beim Messebesuch steuerlich gilt
Steuer-Einmaleins für Messebesucher und Aussteller
Sie besuchen eine Messe und wollen die Kosten dafür bei der Steuer geltend machen? Dann empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf das Steuer-Einmaleins für Messebesucher und Aussteller der Deutschen Handwerks Zeitung zu werfen. Hier erfahren Sie, wie sie ihrer Beweislast nachkommen können.
Der Autor des Steuer-Einmaleins schreibt: „Je höher die Kosten im Zusammenhang mit dem Messebesuch sind, desto größer sollten Ihre Anstrengungen zu den Aufzeichnungen ausfallen, um dem Finanzamt die berufliche Veranlassung des Messebesuchs nachzuweisen.“
Lesen Sie hier alle Tipps: Was beim Messebesuch steuerlich gilt (von Bernhard Köstler)