Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und Unternehmen mit Drittlandsgeschäften sollten sich daher stets "auf dem Laufenden" halten. Zum Jahreswechsel gibt es wie immer einige Anpassungen im Zolltarif, wobei sich Ihre Warentarifnummern ändern können. Die Änderungen sind nicht nur für Ein- und Ausfuhr, sondern auch für Intrastatmeldungen relevant. Die diesjährigen Änderungen wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 veröffentlicht und müssen ab 1. Januar 2026 verwendet werden.
Alle Änderungen zum 1. Januar 2026 gegenüber dem Warenverzeichnis 2025 werden von Destatis in einer Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern (pdf/xsls) aufbereitet.
Quelle: IHK Regensburg
(BHI NL Nr. 11/2025)