Warenverkehr EU - Türkei: Alte A.TR.-Vordrucke seit 01.09.2019 nicht mehr gültig
Wichtige Neuerung im Warenverkehr EU - Türkei: Am 1. September 2019 ist die Übergangsfrist zum Aufbrauchen alter Vordrucke der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. abgelaufen. Laut deutschem Zoll sind nur noch solche Vordrucke zu verwenden, die in Feld 4 die Bezeichnung "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" enthalten.
Quelle: Zoll, IHK