Vorsteuervergütungsverfahren und Gegenseitigkeit
Das Vorsteuervergütungsverfahren gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich die jeweils im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Die Vergütung der in anderen EU -Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen inländische Unternehmer elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP).
Doch mit welchen Drittstaaten besteht Gegenseitigkeit gem. § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG ?
Die Antwort finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
(BHI NL 01/2023)