Vollmacht für Carnet A.T.A. sollte nicht fehlen!

Im Rahmen eines Auslandsauftrages nimmt einer Ihrer Mitarbeiter oder ein Spediteur Ihre Messegüter oder Ihr Werkzeug mit und stellt im Namen Ihrer Firma ein Carnet A.T.A. aus. Zur Vermeidung etwaiger Probleme bei Grenzübertritt sollten Sie dieser Person eine Vollmacht zur Benutzung Ihres Carnet A.T.A. ausstellen.

Im Download finden Sie Mustertexte in deutscher, englischer und französischer Sprache.

(BHI NL 10/2022)