Vermeintliche Baustelleninspektionen auf Ibiza
Nürnberg, (März 2018) – Bayerische Baufirmen, die länger als 8 Tage in Spanien tätig sind, müssen sich in das Unfallpräventionsverzeichnis REA eintragen lassen. Je nach Fall ist die Tätigkeit sind auch andere Meldungen anzuzeigen, so z.B. die sog. Baustellenmeldung. Bayern Handwerk International bietet hierzu Dienstleistungspakete zur Abwicklung dieser Meldungen an.
Aufgrund von Rückmeldungen von Handwerksbetrieben kann es auf Ibiza vorkommen, dass sich Personen als Mitarbeiter der Arbeitsinspektion ausgeben und Bußgelder sofort bar eintreiben wollen. Wir empfehlen Handwerksbetrieben sich unbedingt vor einer Zahlung einen schriftlichen Strafbescheid zustellen zu lassen und Ihr Personal vor der Entsendung entsprechend zu unterweisen.