Vereinigtes Königreich: Übergangsfristen für CE- und Lebensmittelkennzeichnung verlängert

Die Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung wird nochmals verlängert: Bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt verwenden. 

Das UKCA-Label (gilt für Waren, für die bisher eine CE-Kennzeichnung erforderlich war) wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis Ende des Jahres 2022 anzuerkennen. Mit der erneuten Verlängerung der Übergangsfrist haben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.

Bis zum 30. Juni 2025 können Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr gebracht werden. Die neue Frist für die Verwendung des UKCA-Labels ist somit der 1. Juli 2025. Für Bauprodukte gelten separate Regelungen. Zwar geht die Fristverlängerung für Bauprodukte über die allgemeine Verlängerung hinaus, jedoch gelten die Erleichterungen zur Zertifizierung nicht für Bauprodukte.

Auch bei der Lebensmittelkennzeichnung gibt es längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten

Wie die GTAI berichtet, verlängert die britische Regierung auch die Übergangsfristen für die Angabe von Kontaktdaten sowie der Herkunftskennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln bis zum 31. Dezember 2023.

Vollständiger Artikel der GTAI

Quelle: GTAI

(BHI NL 01/2023)