USA und Zölle - was tun?

Seit dem 12. März ist die Einfuhr in die USA von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent belastet - hinzukommend zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen und Abgaben.

Weitere 10 Prozent kommen auf alle Importe aus der EU für alle Warengruppen, nachdem kurzfristig eine Erhöhung von 10 auf 20 Prozent angedacht wurde, wurden diese zumindest vorläufig für 90 Tage ausgesetzt. Wie es nach 90 Tagen weitergeht, ist derzeit noch offen.

Was kann man tun, damit sich die Warenlieferungen zumindest exportseitig nicht verteuern?

Soweit keine abweichenden Regelungen im Vertrag enthalten sind, fallen die Einfuhrzölle grundsätzlich auf Seiten des Importeurs an. Bei internationalen Warenlieferungen regelt die Wahl des „richtigen“ Incoterm (international commercial term = Lieferbedingung) die Verzollung der Ware.

Beim Incoterm „DDP“ (Delivery Duty paid) ist der Exporteur der Zollschuldner und muss diese erhöhten Kosten dann bezahlen - deshalb sollte diese Klausel möglichst NICHT genutzt und Verträge ggf. entsprechend angepasst werden.

Infos zu den Incoterms gibt es z.B. auch auf der Seite des Zolls.

(BHI NL 05/2025)