USA: Umgang mit abgelehnten Visa-Anträgen

Personalentsendungen in die USA werden seit 2015 immer schwieriger.

Darüber hat die Techniker Krankenkasse (TK) hat in einer Meldung vom 21.11.2019 berichtet. Nach Angaben der US-Anwältin Teri A. Simmons häufen sich die Ablehnungen vor allem bei der Kategorie E-Visum „essential workers“. Davon betroffen sind vor allem Techniker aus Deutschland. Die Ablehnungen der Anträge seien häufig nicht rechtmäßig und Klagen hätten gute Chancen. Es lohne sich also, hartnäckig zu bleiben. So wird im TK-Beitrag Simmons zitiert.

Lesen Sie hier die Pressemeldung von 21.11.2019:



... Nach Daten der US-Einwanderungsbehörde werden aktuell viermal mehr H-1B-Visa-Anträge für befristete Arbeitseinsätze in den Vereinigten Staaten abgelehnt als im Jahr 2015. Wer als deutscher Arbeitgeber beim Konsulat erfolgreich sein möchte, benötigt Hartnäckigkeit, Kreativität und Liebe zum Detail, sagen Experten.

Seit der Regierungsübernahme durch die Trump-Administration ist die Ablehnungsquote für die für Spezialkräfte geltenden H-1B-Visa nach Recherchen der National Foundation for American Policy sprunghaft angestiegen. Die Organisation hatte die Daten der US-Einwanderungsagentur USCIS offengelegt, wonach der Anteil der abgelehnten Anträge im dritten Quartal dieses Jahres bei 24 Prozent gelegen hatte - im Jahr 2015 waren es noch sechs Prozent. "Diese Praxis wird seit Längerem in den USA beobachtet, wobei es eigentlich keine gesetzliche Grundlage gibt und Klagen dagegen durchaus Chancen haben", sagt Teri A. Simmons, die in Atlanta für die Kanzlei Arnall Golden Gregory LLP arbeitet und die internationale Abteilung leitet. Der deutschsprachige Bereich betreut viele renommierte deutsche Unternehmen.

Ablehnung nicht rechtmäßig

Nach Angaben der US-Anwalts-Organisation American Immigration Lawyers Association (AILA) gelten für die Beamten in den Konsulaten klare Regeln für die Einschätzung als hochqualifizierter Spezialist in der H-1B-Visumkategorie. Die Ablehnung zahlreicher Anträge sei immer häufiger nicht rechtmäßig, wie Diane Rish, stellvertretende Chefin der AILA, im Onlineportal Reveal betont.

Nur die wenigsten Arbeitgeber machen nach Angaben von US-Anwälten von ihrem Recht Gebrauch, gegen einen abgelehnten Bescheid zu klagen. "Viele schrecken vor dem Aufwand zurück und stellen lieber einen neuen Antrag. Dabei ist es eigentlich das Ziel der Regierung, qualifizierte Mitarbeiter in die USA zu locken. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer erneuten Bewertung wieder zurückgenommen wurden, betrug im vergangenen Jahr 15 Prozent. Es lohnt sich also, hartnäckig zu sein", sagt Teri A. Simmons. In den Jahren 2014 bis 2017 hatte diese Quote noch bei drei Prozent gelegen.

Techniker aus Deutschland dringend gebraucht

Das Einwanderungssystem in den USA basiert insgesamt auf einer Einordnung in Kategorien. Während das H-1B-Visum für Akademiker gilt, können ausländische Unternehmen auch Spezialisten aus der Heimat ohne Hochschulabschluss holen. Hierfür gibt es das E-Visum, wobei der Buchstabe E für "essential workers" steht.

Bei den E-Visa-Anträgen hat es nach Angaben der US-Anwältin Simmons in der jüngsten Vergangenheit ebenfalls deutlich mehr Ablehnungen gegeben. Hintergrund seien Anordnungen der US-Regierung an die Konsulate, die der inzwischen ausgesetzten Vorrangprüfung für Bewerber aus Drittstaaten in Deutschland ähneln. "Bevor im US-Konsulat in Frankfurt das Visum für einen deutschen Mitarbeiter ausgestellt wird, wird gefragt: Gibt es Amerikaner, die diese Arbeit ebenfalls machen können? Und das wird für deutsche Firmen zu einem Riesen-Problem", so Simmons. Wenn man in der Vergangenheit die richtigen Anträge gestellt habe, seien sie auch genehmigt worden. Heute sei das nicht unbedingt mehr der Fall.

"Häufig handelt es sich bei E-Visa um Techniker aus Deutschland. Sie können mit bestimmten Maschinen umgehen und werden in den USA dringend gebraucht, denn dort kennt man das duale Ausbildungssystem nicht. Und deshalb müssen wir immer öfter versuchen, zu überzeugen, dass es tatsächlich keinen vergleichbaren Kandidaten in den Vereinigten Staaten gibt", berichtet Simmons. Das US-Bildungssystem sieht nach der zwölfjährigen Schulausbildung entweder die Universität oder die direkte Arbeitsaufnahme vor. 

Der Rat, den sie deutschen Firmen für Visa-Anträge gibt, ist, kreativ zu werden. "Man muss sehr auf das Detail achten. Wenn man die Aufgabe des Mitarbeiters beschreibt, darf man nichts vergessen und muss möglichst kleinteilig aufzählen, was diese Person macht. Vielen Arbeitgebern fällt das gar nicht so leicht, denn bei allem technischen Hintergrund ist viel Kreativität gefragt", weiß Simmons aus Erfahrung. 

Quelle: TK