US-Behörden sanktionieren Verstöße gegen ISPM Nr.15 Standard

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (mit dem Institut für Pflanzenschutz) informiert Exporteure in die USA, dass die US-Pflanzenschutzbehörden verstärkt Verpackungsholz kontrollieren. Dazu gehören Kisten, Paletten, Kabeltrommeln etc. aus unverarbeitetem Holz (also nicht Spanplatten oder Sperrholz). Mit der Maßnahme wollen die US-amerikanischen Behörden das Risiko einer Einschleppung von Schadorganismen senken.

Der internationale phytosanitäre Standard ISPM Nr. 15 schreibt insbesondere vor, dass Verpackungsmaterial aus unverarbeitetem Holz gegen tierische Schädlinge behandelt sein muss. Verstöße dagegen werden ab dem ersten Mal mit Geldbußen sanktioniert.

Hier finden Sie das detaillierte Schreiben der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (als PDF zum Herunterladen).

Weitere Informationen lesen Sie auf den Seiten der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft:

Holzverpackungsmaterial gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15