Unseriöse Subunternehmer: Bauabzugsteuer schützt

In der Baubranche gilt ein strenger Blick des Finanzamts stets den Subunternehmern, speziell wenn diese im Ausland ansässig sind. Für den deutschen Auftraggeber kann diese Prüfung steuerlich fatale Folgen haben. Doch ein aktuelles Urteil relativiert das Risiko deutlich.

Wenn der ausländische Subunternehmer keine Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer vorlegen kann, hat der deutsche Auftraggeber 15 Prozent Bauabzugsteuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.

Die einbehaltene Bauabzugssteuer schützt ihn auch, wenn es sich bei dem Subunternehmer nachweislich um eine bloße ausländische Briefkastenfirma handelt, wie die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) berichtet.

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Quelle: DHZ

(BHI NL 10/2022)