Übersicht zu den Änderungen für ausländische Unternehmen im Schweizer MWSt Gesetz zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019

Mit dem 1. Januar 2018 wurden im Schweizer Mehrwertsteuerrecht Änderungen wirksam. Weitere Änderungen sind für den 1. Januar 2019 geplant.

Ein Beispiel: Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen erhält einmalig einen Auftrag zur Lieferung und Montage einer Anlage in der Schweiz über CHF 50.000,00. Beträgt der Weltumsatz des Unternehmens mehr als CHF 100.000,00, besteht seit dem 01.01.2018 eine MWST-Pflicht in der Schweiz. Das Unternehmen muss sich in der Schweiz registrieren lassen und einen Fiskalvertreter bestimmen.

Wir raten allen bayerischen Handwerksunternehmen, die in der Schweiz tätig sind, ihre Geschäftsaktivitäten dahingehend überprüfen zu lassen.

Hier finden Sie eine Tabellarische Übersicht zu den Änderungen für ausländische Unternehmen - Schweizer MWST-Gesetz zum 01.01.2018 bzw. 01.01.2019 (PDF zum Herunterladen)

(Quelle: IHK und Deutsche Handelskammer Schweiz)