Tschechien: Bedingungen zum Programm "Neues Grünes Licht für Ersparnisse"
Nürnberg (Juni 2013) - Am 13.6.2013 wurden in Tschechien die Bedingungen für das neue Programm „Neues Grünes Licht für Ersparnisse“ veröffentlicht. Dieses Programm hat eine komplexe energetische Sanierung von Gebäuden zum Ziel und ist derzeit beschränkt auf Eigentümer oder Bauherren von Einfamilienhäusern. Die Anträge auf Aufnahme in das Programm werden ab 12.8.2013 um 10.00 Uhr entgegengenommen.
Programminhalte:
A) Senkung des Energieverbrauchs bestehender Einfamilienhäuser
B) Neubau von Einfamilienhäusern mit sehr niedrigem Energieverbrauch
C) Effektive Energiequellennutzung
D) Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Fördermaßnahmen (z. B. bei der Bearbeitung des Fachgutenachtens)
E) Bonus für die Kombination der oben genannten Maßnahmen
In den nächsten Jahren werden auch Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude gefördert.
Falls ein Installationsbetrieb oder ein Hersteller am Förderprogramm teilnehmen möchte, muss er die Eintragung in das „Verzeichnis der Fachbetriebe“ (Seznam odborných dodavatelů) oder in das „Produkt- und Technologieverzeichnis“ (Seznam výrobků a technologií) beantragen. Ein bereits für das alte Förderprogramm registrierter Fachbetrieb oder Hersteller muss sich noch einmal für das neue Förderprogramm registrieren lassen.
Verzeichnis der Fachbetriebe
Für die Eintragung von Installationsbetrieben in dieses Register ist es verpflichtend, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Tschechischen Republik zu besitzen. Der Fachbetrieb wird für bestimmte Produkte von einem registrierten Hersteller eingetragen, von dem er eine Bescheinigung über eine Produktschulung erhalten hat.
Produkt- und Technologieverzeichnis
Das Verzeichnis führt Produkte, Materialien und Technologien, die den gesetzlichen Bedingungen des Förderprogramms und den Vorschriften zur Einführung in den tschechischen Markt entsprechen. Den Antrag auf Eintragung können nur Hersteller, Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter des Herstellers einreichen.
Förderbare Produkte:
- Außendämmsysteme (ETICS)
- Thermische Isoliermaterialien
- Bauelemente (Fenster, Türen etc.)
- Kessel für Biomasse
- Kaminöfen mit Wärmetauscher
- Wärmepumpen
- Gaskondensationskessel
- Solarthermische Kollektoren
- Kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Die Registrierung und der Antrag auf Eintragung werden online durchgeführt. Das Formular muss ausgedruckt, unterschrieben und mit allen Anlagen (Originale oder amtlich beglaubigten Kopien sowie beglaubigten Übersetzungen ins Tschechische) dem Umweltstaatsfond per Post zugeschickt werden.
Hinweis: Die Dokumente werden nicht zurückgegeben!
Genaue Bedingungen einschließlich der notwendigen Anhänge finden Sie im Anhang Nr. III. der Umweltministeriumsverordnung Nr. 9/2013. (JS/GW)
Quellen: Umweltministeriumsverordnung Nr. 9/2013, www.nzu2013.cz