Teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS nun auch für Nicht-EU-Bürger

Wer fliegt, kennt das Problem: Langes Schlangestehen an der Passkontrolle erfordert oft eine Menge Geduld. Mithilfe der EasyPASS-Anlagen kann die Grenzkontrolle am Flughafen selbst erledigt werden. Davon profitieren Geschäftsreisende. 

Der EasyPASS ist kein Extradokument, wie der Name vermuten lässt, sondern eine teilautomatisierte Grenzkontrolle. Alle EU-Bürger ab zwölf Jahren können die Stationen der EasyPASS mit einem gültigen elektronischen Reisepass zur Ein- und Ausreise an den großen Flughäfen nutzen. 

Dazu scannen Reisende den elektronischen Reisepass (ePass) am eGate des Flughafens ein und blicken für die biometrische Gesichtserkennung in die Kamera:  Sie nimmt das Gesicht der Person auf, berechnet seine charakteristischen Eigenschaften und identifiziert es. 

Die personen- und passbezogenen Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Einzige Ausnahme: Bei einer polizeilichen Feststellung kann die Datenspeicherung bis maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

Woran erkennt man einen elektronischen Reisepass oder Personalausweis? 

Ist der Reisepass mit einem kleinen Kreissymbol auf dem Ausweis versehen und wurde er nach dem 1. November 2005 ausgestellt, ist er in der Regel ein elektronischer Reisepass. 

Auch der elektronische Personalausweis, der am 1. November 2010 eingeführt wurde, besitzt ein kleines blau-grünes Kreissymbol auf der Rückseite - das heißt, auch er funktioniert an den teilautomatisierten Grenzstationen.

Welche Staatsangehörigen können den EasyPASS nutzen?

Bisher war die Nutzung der EasyPASS-Kontrolle nur für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz möglich, sofern sie mindestens 12 Jahre alt sind und einen gültigen Reisepass besitzen. 

Am 3. Juli 2023 wurde die EasyPASS-Nutzung ausgeweitet: Nun können auch Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger, das teilautomatisierte Grenzkontrollsystem für ihre Ein- und Ausreise nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen, mindestens 12 Jahre alt und bei EasyPass-RTP registriert sind. 

Quelle: Techniker Versicherung, Auslandbrief Juli 2023

(BHI NL 08/2023)