Subunternehmer beschäftigen: Was gilt, wenn der Subunternehmer Mist baut
Wer haftet für Mängel? Wer muss sie beheben? Und wie vermeidet man Ärger mit Subunternehmern? Tipps für Generalunternehmer vom Rechtsberater.
Zu den Aufgaben gehören die vertragliche Absicherung im Vorfeld und regelmäßige Kontrollen während der Auftragsausführung. Denn grundsätzlich haftet derjenige, der als General- oder Hauptunternehmer einen Bau- oder Werkvertrag ausführt, für alle Arbeiten - auch wenn er Teile davon an einen Sub- oder Nachunternehmer überträgt. Denn dieser hat keinen direkten Vertrag mit dem Bauherrn.
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(BHI NL 09/2024)