Steuerrechtliche Besonderheiten beim Besuch einer Messe
Nürnberg (Februar 2018) - Ist Ihr Messebesuch beruflicher Natur (etwa als Aussteller oder wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter sich auf der Messe mit potenziellen Kunden treffen), können Sie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Messe entstehen, steuersparend als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Die Kosten müssen Sie nachweislich darlegen.
Lesen Sie hierzu in der Deutschen Handwerks Zeitung, welche steuerlichen Besonderheiten bei Ihrem Messebesuch zu beachten sind.