Seminar: Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?, Hof, 12.02.2020
Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann Kapazitätsengpässe bei Bauprojekten oder den Facharbeitermangel im eigenen Unternehmen ausgleichen. In diesem Fall gilt das deutsche Entsendegesetz für Nachunternehmer aus dem EU-Ausland bei vorübergehenden (Bau-)Tätigkeiten. Für den deutschen Auftraggeber ist es hinsichtlich der Unternehmerhaftung wichtig, Themen wie Bauabzugsteuer oder Scheinselbständigkeit im Blick zu haben.
Auf dem Informationsabend klären Sie ausgewiesene Fachleute von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), der Rechtsberatung der HWK für Oberfranken sowie von Rödl & Partner über folgende aktuelle gesetzliche Regelungen in Deutschland auf:
- Arbeitnehmerüberlassung
- Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
- Mindestlohngesetz und GU-Haftung bei Werkverträgen
- Behördenkontrollen vor Ort
Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein:
Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Seminarort und Termine:
Berufs- und Technologiezentrum der HWK in Hof
Mittwoch, 12.02.2020 (17:00 - 19:30 Uhr)
Anmeldefrist: 20.01.2020
Hier gehts zur Anmeldung.
Diese Veranstaltung wird im Rahmen des European Enterprise Network aus den EU-Programmen „COSME“ und „HORIZON 2020“; Vertrag 880010-Bavaria2Europe, unterstützt.