Saudi-Arabien – Carnet A.T.A.: Erweiterung der Anwendungsbereiche

Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien neben der Anlage B.1 (Messe- und Ausstellungsgüter), auch für die Anwendungsbereiche B.2 (Berufsausrüstung), B.3 (Warenmuster) und B.5 (Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke) Carnets ATA ausgestellt werden dürfen.

Welche Länder nehmen am Carnet ATA-Verfahren teil?

Quelle: IHK Würzburg

(BHI NL 06/2024)