Sanktionslisten online einsehen

Bei Auslandsgeschäften muss geprüft werden, ob der Geschäftspartner (Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen) möglicherweise einer europäischen Sanktion (die etwa der Terrorbekämpfung dient) unterliegt. Zu den Sanktionen zählen Waffenembargos, Lieferbeschränkungen, Reiseeinschränkungen für Personen oder das Einfrieren von Finanzmitteln. Viele der Verordnungen wurden durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen (z. B. gegenüber Nordkorea, Syrien oder Libyen). Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Institutionen sind nach nationalem Recht unter Strafe gestellt. Den Überblick über geltende Sanktionsmaßnahmen zu behalten, hat in Unternehmen bisher einen erheblichen Aufwand verursacht.

Nun soll eine Sanktions-Landkarte der Europäischen Union für Klarheit sorgen: www.sanctionsmap.eu

Das Außenwirtschaftsportal Bayern (Auwi) informierte dazu in einer Meldung:

Die Webanwendung bietet eine übersichtliche grafische Darstellung der von Sanktionen betroffenen Länder sowie eine Auflistung aller Maßnahmen, betroffener Güter, Firmen und Personen. Zudem sind die entsprechenden Rechtsakte der Europäischen Union verlinkt. Sanktionen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt, die EU-weit Gültigkeit haben.

(…)

Das Projekt wurde von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft angestoßen. Das Land hat zurzeit den EU-Ratsvorsitz inne. Es ist Vorreiter bei der Digitalisierung und gilt als Musterbeispiel für digitale Verwaltung.

Bisher ist die Internetseite nur auf Englisch verfügbar.



Quelle: Auwi Bayern