Russland / Belarus Embargo und Umgehungslieferungen
Um Umgehungslieferungen nach Russland und Belarus zu verhindern, werden im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Litauen, Estland, Lettland, Finnland und Polen verstärkte Kontrollen und Maßnahmen betreffend der Ausfuhr nach, beziehungsweise die Durchfuhr von Waren durch Russland oder Belarus in verschiedene Länder, wie zum Beispiel in die Türkei, Aserbaidschan, Georgien, angewendet. Die Zollbehörden der genannten Länder verlangen zusätzliche Informationen, um das Risiko des Verbleibs der Ware in Russland beim Austritt beurteilen zu können. Werden diese Angaben nicht gemacht oder enthalten die Dokumente nicht die erforderlichen Angaben, wird der Austritt der Sendung verweigert.
Die Zollbehörden der baltischen Staaten verlangen weiterhin auf der Grundlage einer Risikobewertung, dass die Ausführer den jeweiligen Zollbehörden ein vom Hersteller der ausgeführten oder wiederausgeführten Waren ausgestelltes Dokument oder eine Information vorlegen, in dem Angaben bestätigt werden. Dazu gehört z.B. die Bestätigung, dass dem Hersteller der Waren der Verkäufer und der Käufer der Waren bekannt sind und dass keine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Umgehung bestehen.
Quelle: IHK München
(BHI NL 05/2024)