Richterhammer und Gesetzbuch - Österreich Schlagwort(e): österreich, gesetz, recht, urteil, richter, gericht, justiz, richterhammer, flagge, fahne, gesetzbuch, buch, gerechtigkeit, jurist, hammer, prozess, gerichtsverhandlung, anklage, judikative, gesetze, verordnung, normen, gesetzestext, anwalt, rechtsanwalt, rechtsbuch, regelung, verbrechen, strafttat, strafe, verteidiger, gerichtssaal, ordnung, rechtssystem, gesetzgebung, gesetzesänderung, staat, regeln, kriminalität, nationalflagge, konzept, sterreich, gesetz, recht, urteil, richter, gericht, justiz, richterhammer, flagge, fahne, gesetzbuch, buch, gerechtigkeit, jurist, hammer, prozess, gerichtsverhandlung, anklage, judikative, gesetze, verordnung, normen, gesetzestext, anwalt, rechtsanwalt, rechtsbuch, regelung, verbrechen, strafttat, strafe, verteidiger, gerichtssaal, ordnung, rechtssystem, gesetzgebung, gesetzesnderung, staat, regeln, kriminalitt, nationalflagge, konzept
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Wir informieren Sie über das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Österreich: Novelle des LSD-BG in Kraft

Österreich hat Anfang September 2021 das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) novelliert, wovon auch bayerische Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitende Montagen in Österreich durchführen wollen, betroffen sind.

Neu ist u.a.

  • Weniger Lohnunterlagen bei kurzzeitigen Entsendungen: Bei Entsendungen von Arbeitnehmern, die nicht länger als 48 Stunden dauern, müssen während der Entsendung nur der Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen bereitgehalten und diese vor Ort oder unmittelbar oder im Zeitpunkt der Erhebung in elektronischer Form zugänglich gemacht werden. Bei der Berechnung der Entsendungsdauer ist die Dauer einer im Rahmen einer Entsendung von einem anderen Arbeitnehmer bereits zurückgelegten Entsendungsdauer zu berücksichtigen.  Achtung: die ZKO3 Entsendemeldung und die A1 Bescheinigung sind weiterhin notwendig, weitere Lohnunterlagen können auf Verlangen nachgefordert werden.
  • Weitere Ausnahme: Tätigkeiten von geringem zeitlichem Aufwand, die für die Inbetriebnahme von gelieferten Gütern unerlässlich sind, fallen nicht unter das Gesetz
  • Strafrahmen:  Es gibt keine Kumulation der Strafen je Arbeitnehmer und keine Mindeststrafhöhe mehr. Es wird eine einzige Verwaltungsübertretung sanktioniert, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter.




(BHI NL 07/2021)