Österreich: Doppelte Beiträge bei Spenglerarbeiten

Seit 01.11.2024 fallen Spenglerarbeiten in Österreich unter die BUAK-pflichtigen Tätigkeiten. Auch hierzulande gibt es eine Bauarbeiterausgleichskasse, die SOKA-DACH, an die auch Spengler Beiträge abführen müssen, wenn deren Tätigkeit überwiegend zum Dachdeckerhandwerk gehört.

Während es ein Abkommen auf gegenseitige Beitragsfreistellung zwischen der österreichischen BUAK (Bauarbeiter- und Urlaubskasse) und ihrem deutschen Pendant, der SOKA-BAU gibt, fehlt dieses im Verhältnis mit der SOKA-DACH. So kann es passieren, dass der Fachbetrieb, wie Beratungsfälle von Bayern Handwerk International (BHI) zeigen, unfreiwillig zum „Doppelmitglied“ wurde und nachträglich erneut zur Kasse gebeten wurde.

Spenglereien, die Aufträge in Österreich annehmen wollen und der SOKA-DACH angehören, sollten sich auf alle Fälle über die zusätzlichen BUAK-Beiträge informieren bzw. mit unserer Außenwirtschaftsberatung Kontakt aufnehmen.

Quelle: BHI

(BHI NL Nr.01/2026)