Österreich- Bei Entsendungen gilt nun Impfung/Genesung und PCR-Test

Gemäß aktueller Einreise-Verordnung dürfen in Österreich nur noch Geimpfte oder Genesene, die zudem einen PCR-Test nachweisen müssen (max. 72 Stunden alt ab Probeentnahme), einreisen. Diese sind dann von der Quarantäne und Registrierungspflicht befreit.

Die Quarantäne für Geimpfte und Genesene entfällt sobald ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Die Verpflichtung, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen PCR-Test mitzuführen, gilt nicht für Personen, die bereits ihre Booster-Impfung (Drittimpfung) erhalten  oder doppelt geimpft sind und danach eine Corona-Infektion bekommen haben.

Welche Impf- und Genesenen-Nachweise in Österreich gelten, finden Sie auf unserer Homepage oder erfragen dies bei unseren Außenwirtschaftsberatern.

(BHI NL 01/2022)