Österreich- Bei Entsendungen gilt nun Impfung/Genesung und PCR-Test
Gemäß aktueller Einreise-Verordnung dürfen in Österreich nur noch Geimpfte oder Genesene, die zudem einen PCR-Test nachweisen müssen (max. 72 Stunden alt ab Probeentnahme), einreisen. Diese sind dann von der Quarantäne und Registrierungspflicht befreit.
Die Quarantäne für Geimpfte und Genesene entfällt sobald ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Die Verpflichtung, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen PCR-Test mitzuführen, gilt nicht für Personen, die bereits ihre Booster-Impfung (Drittimpfung) erhalten oder doppelt geimpft sind und danach eine Corona-Infektion bekommen haben.
Welche Impf- und Genesenen-Nachweise in Österreich gelten, finden Sie auf unserer Homepage oder erfragen dies bei unseren Außenwirtschaftsberatern.
(BHI NL 01/2022)