Österreich - Änderung der Einreiseverordnung

Seit dem 19. Mai 2021 gilt eine geänderte Einreiseverordnung in Österreich, die vor allem Erleichterungen für private Reisen aus Deutschland ins Nachbarland mit sich bringt. Die Regelungen für berufliche Einreisen gelten unverändert fort. Eine Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance Formular ist weiterhin für jede Fahrt nach Österreich – beruflich oder privat – notwendig.

Für die Einreise nach Österreich gilt nun die sogenannte 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft). Personen, die aus Deutschland einreisen und getestet, geimpft oder genesen sind, sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie über einen entsprechenden Nachweis verfügen.

Für den Güter- und Warenverkehr und Durchreisende ist die Einreise wie gehabt ohne Einschränkungen (Melde-, Nachweis- und Quarantänepflicht) möglich. Für Pendler gibt es Erleichterungen, was die Häufigkeit der Abgabe der Registrierung und die Gültigkeit des Tests angeht.

Details zu den verschiedenen Nachweisen und was bei der Rückkehr nach Deutschland zu beachten ist, können Sie in unserem Artikel „Coronavirus – Auswirkungen auf Auslandsaufträge“ nachlesen.



(BHI NL 04/2021)