Österreich: 3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt auch für ausländische Betriebe

Österreich hat zum 01.11.21 verpflichtend die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) am Arbeitsplatz (überall wo physische Kontakte stattfinden) eingeführt. Hiervon sind auch bayerische Betriebe auf österreichischen Baustellen betroffen.

Ausnahmen: Nicht als Kontakte gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.

Der 3-G-Nachweis muss auf der Baustelle mitgeführt werden. Sollte es zu einer Kontrolle kommen und diese Nachweise sind nicht vorhanden, kann der Arbeitnehmer mit einer Strafe bis zu 500 Euro; der Arbeitgeber, der gegen die Kontrollpflicht verstoßen hat, mit bis zu 3.600 Euro bebußt werden.

Ungeimpfte und ungenesene Arbeitskräfte müssen am Einsatzort somit:

  •  einen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (Wien sogar nur 48 Stunden) ab Probeentnahme oder
  •  einen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden ab Probeentnahme vorweisen (also täglich) und sich entsprechend regelmäßig testen lassen

Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Italien, siehe hierzu die Informationen auf unserer Homepage.



Außerdem wurde Österreich zum 14.11.21, genauso wie Tschechien, zum Hochrisikogebiet erklärt.  Weitere Infos finden Sie ebenso auf unserer Homepage.



(BHI NL 09/2021)