Niederlande: Neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber informiert, dass in den Niederlanden registrierte Einzelunternehmen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten haben, die ab sofort verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen verwendet werden muss. Die bisherigen Nummern sind damit ungültig.

Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt:

Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern.

Fordern Sie also von ihrem niederländischen Vertragspartner die neue USt-IdNr. an, damit es nicht zu Beanstandungen durch das BZSt und das zuständige Finanzamt kommt.

Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen