Niederlande: Meldepflicht bei Privatkunden als Auftraggeber
Die Durchführung von Bautätigkeiten in den Niederlanden durch ausländische Unternehmen unterliegt einer Online-Meldepflicht. Bislang ist das Meldeprozedere nicht für die Eingabe eines Privatkunden in den Niederlanden angelegt, da zwingend die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Kunden angegeben werden muss.
Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Privatkunden handeln, ist hier eine fiktive Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben, da dies ein Pflichtfeld und damit die weitere Bearbeitung der Meldung sonst nicht möglich ist. Der technische Support der Meldeplattform empfiehlt bei einem niederländischen Privatkunden als fiktive Nummer NL999999999B99 einzugeben. Sollte es sich um einen Privatkunden aus Deutschland handeln, muss die fiktive Umsatzsteuer-ID-Nummer mit DE beginnen.
Die Maske soll in Kürze entsprechend angepasst werden. Ein genauer Zeitpunkt wurde seitens der niederländischen Behörde jedoch nicht genannt.
Quelle. AWI der HWK Flensburg/HWK Düsseldorf