Niederlande: Digitale Entsendemeldungen erst ab 2019 möglich

Unternehmen, die aus EU-Ländern Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum in die Niederlande entsenden, sind bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und in der Informations- und Meldepflicht an das Gesetz zur grenzüberschreitenden Arbeit (WagwEU) gebunden. Für den 1. Januar 2018 war die Einführung des digitalen Meldesystems durch die niederländische Arbeitsinspektion geplant. Die Behörden arbeiten aber immer noch an der Inbetriebnahme des Systems, der Stichtag zum Beginn der digitalen Meldepflicht wird um ein Jahr verschoben. Die digitale Meldepflicht wird wahrscheinlich am 1. Januar 2019 wirksam.

Nichtsdestotrotz muss heute schon bei Entsendung in die Niederlande das Gesetz zur grenzüberschreitenden Arbeit (WagwEU) einhalten werden. Wir weisen darauf hin, dass bereits Mängel sanktioniert werden.



Unternehmen, die Mitarbeiter in die Niederlande entsenden, müssen folgendes beachten:

Es ist ein Ansprechpartner vor Ort erforderlich, der folgende Unterlagen bereithalten muss:

  • Arbeitsverträge der Mitarbeiter
  • Gehaltsabrechnungen
  • Versicherungsnachweise
  • Arbeitszeitnachweise
  • A-1Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse