Neuseeland - Freihandelsabkommen mit der EU trat am 1. Mai 2024 in Kraft.

EU-Exporteure, die Waren mit EU-Ursprung im Wert von über 6.000,00 EUR nach Neuseeland versenden, müssen eine Ursprungserklärung für diese Waren ausstellen.

Diese Erklärung ermöglicht es den Importeuren in Neuseeland, präferenzielle Zollsätze zu beanspruchen. Um eine Ursprungserklärung abgeben zu können, müssen EU-Exporteure im REX-System („Registered Exporter System“) registriert sein und ihre REX-Nummer auf der Erklärung angeben.

 Infos zum REX-System auf den Seiten des Zolls.

(BHI NL 08/2024)