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Neues Merkblatt: Bau- und Montagearbeiten in Italien

Ihr deutscher Stammkunde hat Sie angefragt, in Italien Arbeiten an seiner Immobilie auszuführen und jetzt fragen Sie sich:  Darf ich das ohne weiteres? Muss ich meine Mitarbeiter oder meine Tätigkeit irgendwo melden und gibt es dazu Fristen, die eingehalten werden müssen? Welche Vorschriften gelten auf Baustellen? Wie muss ich die Umsatzsteuer für den Italienauftrag abwickeln?

Diese Fragen und noch mehr werden in dem neuesten Merkblatt von Bayern Handwerk International und unseren Kollegen aus Baden-Württemberg, Handwerk International, beantwortet.

Merkblatt „Bau- und Montageleistungen deutscher Handwerksbetriebe in Italien“

Gerne laden wir Sie auch zu unserem Online-Seminar am 16.4.2026 ein: Online-Seminar - Bau- und Montagearbeiten in Italien

(BHI NL Nr. 03/2026)