Neuerungen bei der Entsendung nach Italien
Seit dem 21.03.2023 gibt es eine Erleichterung bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Italien: mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 27/2023 muss die Entsendung nicht mehr bis 24:00 Uhr des Vortages gemeldet werden, sondern lediglich vor Einsatzbeginn - aber Vorsicht, der Einsatz beginnt ab Grenzübertritt.
Quelle: AHK Italien, Kanzlei Romanin & Rottonara
(BHI NL 04/2023)