Neue Vorschriften für den Export von Elektro- und Elektronikgeräten nach Frankreich
Wie in Deutschland, wird auch in Frankreich ab dem 15. August 2018 das Elektrogesetz erweitert. Im „Offenen Anwendungsbereich“ (Open Scope) sind ab August nicht nur typische Elektrogeräte enthalten, sondern neuerdings auch Möbel und Kleidungsstücke, die elektronische Teile enthalten. Damit gelten ab August auch bei unseren Nachbarn im Westen die neuen Bestimmungen der Verordnung Nr. 2014-928 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Unternehmen, die bestimmte Geräte im Direktvertrieb nach Frankreich exportieren, müssen diese bei einem der zugelassenen Entsorgungssysteme Ecologic, Eco-systèmes, Récylum (Lampen) und PV Cycle (Solarzellen) über einen Bevollmächtigten anmelden.
Seit 2016 ist die AHK Frankreich von der französischen Umweltagentur als einer der wenigen WEEE-Bevollmächtigten in Frankreich anerkannt. Die AHK Frankreich unterstützt in dieser Funktion exportierende Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Entsorgungspflichten in Frankreich.
Gemäß des offenen Anwendungsbereichs (Open Scope), umfasst die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von Unternehmen künftig alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht explizit durch das neue Gesetz ausgeschlossen sind. Dazu gehören Elektrogeneratoren, Druckkartuschen, Leuchtkörper, elektrische Geräte wie Steckdosen und Schalter sowie bspw. Möbel und Bekleidung mit elektronischen Komponenten.
Auch Österreich, hat die Änderungen mittlerweile vollzogen. Andere europäische Länder agieren ab Januar 2019 mit dem „Offenen Anwendungsbereich“.
Da die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ausfällt, raten wir allen Herstellern und Exporteuren von Elektrogeräten, zu prüfen, wie der aktuelle Stand in den Zielländern ist und welche Produkte registrierungspflichtig sind. Ab 1. Januar 2019 müssen EU-weit alle Hersteller in der richtigen Geräteart registriert sein.