Neue Bemessungsgrundlage zur Mehrwertsteuerpflicht bei Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz, Informationsveranstaltung in München, 24.04.2018
Die Bemessungsgrundlage für ausländische Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuergesetz hat sich geändert: Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen mit einem Weltumsatz (Sitz- und Ausland) von mindestens 100.000 CHF, die in der Schweiz tätig sind, auch in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Erfahren Sie in unserem Seminar "Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz“ wie Sie auf die neue Mehrwertsteuerpflicht reagieren können. Darüber hinaus informieren wir Sie auch über die besonderen Bestimmungen zur Meldepflicht und zu den Mindestlohnbedingungen, wenn Sie Mitarbeiter über die Grenze in die Schweiz entsenden.
Bayern Handwerk International und die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern laden Sie zur kostenfreien Informationsveranstaltung für Mitglieder ein:
Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz: Was ist bei der Abwicklung von Aufträgen in der Schweiz zu beachten?
Termin: Dienstag, 24. April 2018 (13 Uhr - 17:30 Uhr)
Ort: Handwerkskammer für München und Oberbayern (München)
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im
Diese Veranstaltung wird gefördert über das EU-Beratungsnetzwerk für Unternehmen „Enterprise Europe Network“.
Ansprechpartner:
Leiterin Außenwirtschaftsberatung, Prokuristin (Gesamtprokura)