Lkw-Mautkontrolle: Fahrzeuge registrieren spart Zeit

Die Ausweitung der Lkw-Maut ist bereits seit Dezember 2023 in Kraft. Ab 1. Juli 2024 greift sie für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen. Das kann im Prinzip auch Handwerksbetriebe treffen, die mit ihren Transportern auf Bundesstraßen und Autobahnen unterwegs sind oder Material und gefertigte Waren transportieren. Dass dies nur "im Prinzip" gilt, liegt daran, dass für Handwerksbetriebe eine Handwerkerausnahme greift.

Mehr Infos zur Handwerkerausnahme

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

(BHI NL 04/2024)