Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen
Mit der Internetanmeldung für Post und Kuriersendungen (IPK) können Sendungen mit geringem Wert in den freien Verkehr überführt werden.
Die IPK ist nur für folgende Einfuhren durch Unternehmen und Privatpersonen vorgesehen:
- Sendungen mit einem Sachwert von bis zu 150,00 Euro sowie Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson (Geschenksendungen) bis zu einem Sachwert von 45,00 Euro
- nur Sendungen, die für den freien Verkehr bestimmt sind
- nur Sendungen, welche für Empfänger in Deutschland bestimmt sind (Ausnahme: Einfuhrregelung Import One Stop Shop - IOSS).
Achtung: Seit dem 1. April 2024 ist die Nutzung der IPK für gewerbliche Anmelder verpflichtend. Eine mündliche Zollanmeldung für Sendungen bis zu einem Sachwert von 150,00 Euro ist für gewerbliche Anmelder nicht mehr zulässig.
Die IPK sollte für beim Zollamt lagernde Sendungen zeitnah abgegeben werden, da bei Überschreiten der Lagerdauer beim Zollamt die Sendung an den Versender zurückgeschickt wird. Außerdem entstehen in der Zwischenzeit Lagerkosten.
Mehr Infos beim Zoll/Quelle: IHK München
(BHI NL 05/2024)