Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden billiger: jetzt auch in Nicht-Euro-Staaten

Seit 16. Dezember 2019 sind grenzüberschreitende Zahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten billiger. Auf der Basis der EU-Verordnung 2019/518 vom 19. März 2019 kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen.

Ein Zahlungsdienstleister gilt in dem Mitgliedstaat als ansässig, in dem er dem Zahlungsdienstnutzer seine Dienste erbringt.

Die Europäische Kommission weist in einer Meldung darauf hin, dass „im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.“

Damit will das Europäische Parlament Ungleichheiten zwischen Zahlungsdienstnutzern im Euro-Währungsgebiet und den nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten beseitigen.

Quelle: Nachrichten der EU-Kommission