Gleichwertigkeitsbeschlüsse COVID-Zertifikate
Die Kommission hat mit mehreren Nicht-EU-Ländern die Gleichwertigkeit der ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigt. Das bedeutet, dass die Inhaber von Zertifikaten, die in diesen Ländern ausgestellt wurden, diese zu denselben Bedingungen verwenden können wie die Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Umgekehrt erklärten sich diese Länder bereit, das digitale COVID-Zertifikat der EU für ankommende EU-Bürger zu akzeptieren.
Quelle: Nachrichten der EU-Kommission
(BHI NL 01/2022)