Frankreich verzichtet auf Entsendegebühr
Frankreichs Regierung hat geplant, per Verordnung ab 1. Januar 2018 die Entsendegebühr einzuführen. Bilateralen Gesprächen und dem gemeinsamen Einsatz von Kammern und Verbänden sowie der Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist es zu verdanken, dass die französische Regierung nun vom Vorhaben Abstand genommen hat. Es wird keine Entsendegebühren von 40 €uro je entsendetem ausländischen Mitarbeiter geben.
Kurz vor Weihnachten gab es die erfreuliche Meldung, dass Frankreich auf die Entsendegebühr verzichtet. Zudem hat die französische Regierung zugesagt, die geplanten Dokumentations- und Meldepflichten zu überprüfen, um den Verwaltungsaufwand für die entsendenden Unternehmen zu begrenzen.
Eine Pressemitteilung dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerin begrüßt verkündete Verwaltungserleichterungen im französischen Entsenderecht
Quelle: ZDH