Frankreich: Registrierungspflicht bei Messeteilnahme entfällt
Am 1. August 2018 hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland nach Frankreich regelt. Darüber hat der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) berichtet.
Profitieren werden Aussteller und Besucher von Messen. Für sie entfällt die Registrierungspflicht, da es in diesem Fall keinen Vertrag zwischen einem deutschen Arbeitgeber und einem Unternehmen gibt, „in dessen Erfüllung der Arbeitnehmer entsendet wird“. Ganz konkret geht es dabei um Fälle, in denen Arbeitnehmer auf Messen in Frankreich neue Märkte akquirieren oder an Geschäftstreffen teilnehmen.
Im Gesetzesentwurf wird erklärt, dass es notwendig sei, die Vorschriften den wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und gleichzeitig eine effektive Kontrollausübung der französischen Behörden zu ermöglichen. Daher sei ein Abbau von Vorschriften so schnell wie möglich notwendig, um grenzüberschreitende Dienstleistungen wieder attraktiver zu gestalten.
Den konkreten Wortlaut zur Begründung des Gesetzes lesen Sie unter www.senat.fr.
Weitere Informationen: AUMA - „Registrierungspflicht für Messeteilnahme in Frankreich entfällt“