Fluggesellschaften verpflichten sich zu zeitnaher Erstattung nach Flugannullierungen
Nach Dialogen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren.
„Es ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, dass die Fluggesellschaften während der Dialoge kooperiert und sich verpflichtet haben, die Fluggastrechte zu achten und ihre Kommunikation zu verbessern“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders. „In der Anfangsphase der Pandemie haben einige Fluggesellschaften den Fluggästen Gutscheine nahegelegt. Damit verstießen sie gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften, was nicht hinnehmbar war. Ich freue mich, dass die meisten von ihnen nach unserer gemeinsamen Maßnahme bereit sind, diese Gutscheine auszuzahlen.“
Alle betroffenen Fluggesellschaften haben sich verpflichtet, den Rückstand bei den Erstattungen aufzuholen und den Fluggästen wie im EU-Recht vorgesehen innerhalb von 7 Tagen eine Erstattung zu gewähren.
Überblick über die Verpflichtungen der Fluggesellschaften und um welche Airlines es sich handelt
Quelle: Europäische Kommission in Deutschland
(BHI NL 08/2021)